Generalstaatsanwältin

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Generalstaatsanwältin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Generalstaatsanwältin die Generalstaatsanwältinnen
Genitiv der Generalstaatsanwältin der Generalstaatsanwältinnen
Dativ der Generalstaatsanwältin den Generalstaatsanwältinnen
Akkusativ die Generalstaatsanwältin die Generalstaatsanwältinnen

Worttrennung:

Ge·ne·ral·staats·an·wäl·tin, Plural: Ge·ne·ral·staats·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ɡenəˈʁaːlˌʃtaːt͡sʔanvɛltɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Generalstaatsanwältin (Info)

Bedeutungen:

[1] höchste Staatsanwältin, der nur der Landesjustizminister übergeordnet ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Generalstaatsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in und Umlautung

Männliche Wortformen:

[1] Generalstaatsanwalt

Oberbegriffe:

[1] Staatsanwältin

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Generalstaatsanwältin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Generalstaatsanwältin
[1] Duden online „Generalstaatsanwältin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGeneralstaatsanwältin