Generalstaatsanwalt

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Generalstaatsanwalt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwälte
Genitiv des Generalstaatsanwalts
des Generalstaatsanwaltes
der Generalstaatsanwälte
Dativ dem Generalstaatsanwalt
dem Generalstaatsanwalte
den Generalstaatsanwälten
Akkusativ den Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwälte

Worttrennung:

Ge·ne·ral·staats·an·walt, Plural: Ge·ne·ral·staats·an·wäl·te

Aussprache:

IPA: [ɡenəˈʁaːlˌʃtaːt͡sʔanvalt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Generalstaatsanwalt (Info)

Bedeutungen:

[1] höchster Staatsanwalt, dem nur der Landesjustizminister übergeordnet ist

Abkürzungen:

[1] GStA

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem General- und dem Substantiv Staatsanwalt

Weibliche Wortformen:

[1] Generalstaatsanwältin

Oberbegriffe:

[1] Staatsanwalt

Beispiele:

[1] „Reinhard Röttle wird neuer Münchner Generalstaatsanwalt und damit Chef von mehr als 1300 Mitarbeitern, darunter gut 400 Staatsanwälte, in Oberbayern, Schwaben und Teilen Niederbayerns.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Generalstaatsanwalt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalstaatsanwalt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Generalstaatsanwalt
[1] The Free Dictionary „Generalstaatsanwalt
[1] Duden online „Generalstaatsanwalt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGeneralstaatsanwalt
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalstaatsanwalt“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Generalstaatsanwalt
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Generalstaatsanwalt

Quellen:

  1. Neuer Generalstaatsanwalt. Abgerufen am 28. September 2020.