Gegenweisung
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Gegenweisung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Gegenweisung | die Gegenweisungen |
Genitiv | der Gegenweisung | der Gegenweisungen |
Dativ | der Gegenweisung | den Gegenweisungen |
Akkusativ | die Gegenweisung | die Gegenweisungen |
Worttrennung:
- Ge·gen·wei·sung, Plural: Ge·gen·wei·sun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌvaɪ̯zʊŋ], [ˈɡeːɡŋ̍ˌvaɪ̯zʊŋ]
- Hörbeispiele: Gegenweisung (Info), Gegenweisung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Anordnung (Weisung), die eine zuvor gegebene Anordnung außer Kraft setzt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Weisung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] militärisch: Gegenbefehl
Oberbegriffe:
- [1] Anordnung
Unterbegriffe:
- [1] Widerruf
Beispiele:
- [1] „Beide telegrafierten noch am gleichen Tag an ihre Zentralen, daß sie ihre Akten und Geheim-Codes vernichten würden, falls keine Gegenweisung erfolge.“[1]
- [1] „Eine Weisung kann jedoch nur durch eine Gegenweisung widerrufen werden, wenn sie noch nicht weisungskonform ausgeführt wurde und der Weisungsempfänger noch nicht irreversibel disponiert hat.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Anordnung (Weisung), die eine zuvor gegebene Anordnung außer Kraft setzt
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenweisung“
- [1] Duden online „Gegenweisung“
Quellen:
- ↑ Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, Band 14, 1973. Abgerufen am 9. Juni 2020.
- ↑ Rechtsrahmen innovativer Zahlungssysteme für das Internet, Antonius Jonetzki, 2010. Abgerufen am 9. Juni 2020.