Fraktionsbeschluss
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Fraktionsbeschluss (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Fraktionsbeschluss | die Fraktionsbeschlüsse |
Genitiv | des Fraktionsbeschlusses | der Fraktionsbeschlüsse |
Dativ | dem Fraktionsbeschluss | den Fraktionsbeschlüssen |
Akkusativ | den Fraktionsbeschluss | die Fraktionsbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Frak·ti·ons·be·schluss, Plural: Frak·ti·ons·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [fʁakˈt͡si̯oːnsbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Fraktionsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vereinbarung, die von einer Fraktion beschlossen wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Fraktion, Fugenelement -s und Beschluss
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1] Nach Angaben einer Sprecherin der Unionsfraktion gibt es noch keinen Fraktionsbeschluss zu den Details der Kindergelderhöhung.[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Vereinbarung, die von einer Fraktion beschlossen wurde
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fraktionsbeschluss“
- [1] The Free Dictionary „Fraktionsbeschluss“
- [1] Duden online „Fraktionsbeschluss“
Quellen:
- ↑ dpa: Mehr Hilfe für Kinderreiche? Kindergeld. In: Zeit Online. 13. August 2008, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 12. März 2013) .