Ersatzschule

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Ersatzschule (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Ersatzschule die Ersatzschulen
Genitiv der Ersatzschule der Ersatzschulen
Dativ der Ersatzschule den Ersatzschulen
Akkusativ die Ersatzschule die Ersatzschulen

Worttrennung:

Er·satz·schu·le, Plural: Er·satz·schu·len

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈzat͡sˌʃuːlə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ersatzschule (Info)

Bedeutungen:

[1] Schule in freier Trägerschaft, die anerkannte Abschlüsse bietet, an der die Schulpflicht erfüllt werden kann

Herkunft:

zusammengesetzt aus den Substantiven Ersatz und Schule

Gegenwörter:

[1] Regelschule, Ergänzungsschule

Oberbegriffe:

[1] Privatschule, Schule

Beispiele:

[1] Viele Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind Ersatzschulen.
[1] „Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet das Schulgesetz zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. […] Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. […] Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht. Mit der Genehmigung erhalten die Schulen mit Ausnahme der Ersatzschulen eigener Art (z. B. der Waldorfschulen) das Recht, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse auszustellen und unter Vorsitz einer staatlichen Prüfungsleitung Prüfungen abzuhalten.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] staatlich anerkannte Ersatzschule

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Ersatzschule
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ersatzschule
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErsatzschule
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Ersatzschule

Quellen:

  1. Zum NRW-Schulgesetz. schulministerium.nrw.de