Erbstollen
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Erbstollen (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Erbstollen | die Erbstollen |
Genitiv | des Erbstollens | der Erbstollen |
Dativ | dem Erbstollen | den Erbstollen |
Akkusativ | den Erbstollen | die Erbstollen |
Worttrennung:
- Erb·stol·len, Plural: Erb·stol·len
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʃtɔlən]
- Hörbeispiele: Erbstollen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bergbau: ein Stollen, der mit seiner Seige zehn Lachter tief in ein Gebäude einkommt. In diesem Falle bekommt er das Erbe, das ist eine Art von Eigentumsrecht, über die nahe liegenden Grubengebäude[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm „erb“ des Verbs erben und dem Substantiv Stollen
Beispiele:
- [1] „Der bergrechtliche Begriff des Erbstollens beschreibt den Umstand, dass der Besitzer dieses Stollens das Recht hatte, von allen Bergwerken, deren Wasser er ableitete, als Abgabe eine sogenannte Erbstollengebühr zu erheben.“[2]
Wortbildungen:
- [1] Erbstöllner
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbstollen“
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Erbstollen“
Quellen:
- ↑ nach Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Artikel „Erbstollen“
- ↑ Wikipedia-Artikel „Erbstollen“