Diskussion:Verwaltungsakt

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

„Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten …“ (Beispiel)[Bearbeiten]

Ist das ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt oder gegen eine Verwaltungsakte? --Peter -- 12:50, 8. Dez. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Hm..., ich denke nicht, dass man gegen eine Verwaltungsakte einen Widerspruch einlegen kann... ;o) Außerdem ergibt sich der Sinn doch aus dem vollständigen Satz, oder? Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:55, 8. Dez. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Natürlich, aber müsste es dann nicht „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakte …“ heißen? Gruß, Peter -- 13:06, 8. Dez. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Was manche Leute für Langeweile haben über jeden Senf zu diskutieren … - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:08, 8. Dez. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Ihr habt recht (bzw. Recht), das gegen regiert den Akkusativ, das von aber den Dativ. Danke euch beiden, Peter -- 13:12, 8. Dez. 2017 (MEZ)[Beantworten]