Diskussion:Verwaltungsakt
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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten …“ (Beispiel)
„Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten …“ (Beispiel)
[Bearbeiten]Ist das ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt oder gegen eine Verwaltungsakte? --Peter -- 12:50, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Hm..., ich denke nicht, dass man gegen eine Verwaltungsakte einen Widerspruch einlegen kann... ;o) Außerdem ergibt sich der Sinn doch aus dem vollständigen Satz, oder? Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:55, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Natürlich, aber müsste es dann nicht „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakte …“ heißen? Gruß, Peter -- 13:06, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Was manche Leute für Langeweile haben über jeden Senf zu diskutieren … - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:08, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Ihr habt recht (bzw. Recht), das gegen regiert den Akkusativ, das von aber den Dativ. Danke euch beiden, Peter -- 13:12, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Was manche Leute für Langeweile haben über jeden Senf zu diskutieren … - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:08, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Natürlich, aber müsste es dann nicht „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakte …“ heißen? Gruß, Peter -- 13:06, 8. Dez. 2017 (MEZ)