Verwaltungsakt

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Verwaltungsakt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Verwaltungsakt die Verwaltungsakte
Genitiv des Verwaltungsaktes
des Verwaltungsakts
der Verwaltungsakte
Dativ dem Verwaltungsakt
dem Verwaltungsakte
den Verwaltungsakten
Akkusativ den Verwaltungsakt die Verwaltungsakte

Worttrennung:

Ver·wal·tungs·akt, Plural: Ver·wal·tungs·ak·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌʔakt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verwaltungsakt (Info)

Bedeutungen:

[1] von einer staatlichen Verwaltung vorgenommene hoheitliche Maßnahme (Einzelfallregelung), die im Verwaltungsverfahren angefochten werden kann

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Verwaltung und Akt sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Akt

Unterbegriffe:

[1] Anordnung, Bescheid, Bewilligung, Enteignung, Genehmigung, Konzession, Verbot

Beispiele:

[1] „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Verwaltungsakt erlassen, einen Verwaltungsakt umsetzen

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Verwaltungsakt
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsakt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerwaltungsakt
[1] Duden online „Verwaltungsakt
[1] wissen.de – Lexikon „Verwaltungsakt
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verwaltungsakt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Verwaltungsakt

Quellen:

  1. wissen.de – Lexikon „Widerspruch (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Vergeltungsakt, Verwaltungsakte, Verwaltungstrakt