Diskussion:Gebarung

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Bedeutung [2][Bearbeiten]

@MoC, @Karl-Heinz: Derzeit „Aufsichtsführung über Geldmittel eines Betriebes, Unternehmens oder Ähnliches“. Bezieht sich das Ähnliche auf die Aufsichtsführung oder den Betrieb und das Unternehmen? Wenn letzteres gemeint ist, ist die Deklinationsendung „Ähnliches“ korrekt? Gruß euch beiden, Peter -- 14:18, 2. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Servus Peter, die (zweite) Bedeutung kann gerne komplett überarbeitet werden, ich habe lediglich versucht, "finanzielle Geschäftsführung" aus dem DWDS zu umschreiben. - Grüße, MoC ~meine Nachrichtenseite~ 14:22, 2. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Der Ausdruck ist mir nicht geläufig, schon gar nicht in seiner österr. Bedeutung. Es kann aber wohl "Ähnliches" oder "Ähnlichen" heißen, je nach dem, ob man "Aufsichtsführung...oder Ähnliches" oder "eines Betriebes...oder Ähnlichen" meint. Schöne Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 16:47, 2. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Eben – deshalb war ich für Ähnlichen, weil ich meine, dass es sich auf den Betrieb beziehen sollte. Es klang für mich aber auch seltsam, deshalb frug ich Dich. Danke! --Peter -- 18:52, 2. Sep. 2017 (MESZ)[Beantworten]