Diskussion:Findelkind

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2. Bedeutung?[Bearbeiten]

von Benutzer Diskussion:Udo T. hierher verlagert:

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Hallo Udo T.! Nett wie Du hier Neulinge empfängst, einfach mal den Beitrag rückgängig machen. Die Änderung ist genauso belegt, wie die anderen Daten auch - mit dem Wikipedia-Artikel, Einzelnachweis befindet sich dort. Übrigens ist es die einzige Aussage in dem Artikel, die tatsächlich belegt ist, ansonsten ist der Artikel nämlich völlig unbelegt. Also die unbelegten Daten sind okay, aber die einzige belegte Aussage nicht? --Haeferl (Diskussion) 23:11, 8. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Hallo Haeferl, schau Dir bitte in den Referenzen „Duden online“ und „Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache“ an: es gibt dort jeweils nur eine Bedeutungsangabe. Die bestehende Bedeutung habe ich nun etwas angepasst. Ansonsten wird bei uns nicht einfach mal "frei Schnauze" eine neue Bedeutung hinzugefügt. Bedeutungen müssen immer belegt werden, siehe Hilfe:Referenzen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:23, 8. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Schau Dir doch bitte den Beleg im Wikipedia-Artikel an, das ist eine wissenschaftliche Studie, keineswegs "frei Schnauze". Und nein, so passt die Änderung nicht. Es ist ein Unterschied, ob ein Kind ausgesetzt und gefunden wurde, oder ob es in einer Anstalt abgegeben wurde. Genau wegen dem Unterschied hab ich die zweite Bedeutung ergänzt. Liebe Grüße, --Haeferl (Diskussion) 23:28, 8. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
@Haeferl: Gut, dann diskutiere das bitte auf der Disk.-Seite des Artikels und revertiere bitte nicht wieder einfach. Wenn andere in der Mehrzahl das dann auch so sehen, ok. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:31, 8. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Also die zweite Bedeutung hatte ich jetzt belegt, du hast sie aber trotzdem wieder entfernt, Udo. Ich sehe schon einen Unterschied zwischen hilflos ausgesetzt werden und abgeben in einer Anstalt. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 23:30, 8. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Hallo Yoursmile, wäre es möglich, dass duden.de und DWDS.de mit „aussetzen“ letztendlich auch die „Abgabe“ in eine Babyklappe meinen? Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:34, 8. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
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Also meiner Meinung nach gibt es 2 Fälle, die man ggf. unterscheiden könnte:

  • ein Kind kann ungewollt (z. B. in Kriegswirren) von seinen Eltern getrennt werden. Es kennt nur seinen Vornamen sowie „Mama“ und „Papa“ und es wird dann von anderen Menschen (Pflege- oder Zieheltern) oder in einem Heim großgezogen.
  • ein Kind wird bewusst von seinen Eltern oder einem Elternteil ausgesetzt, sei es, so wie früher im Mittelalter, in freier Natur oder heute, etwas zeitgemäßer eben, z. B. in eine Babyklappe.

Beides wird aber m. E. durch die Bedeutungsangabe im Eintrag sowie die Bedeutungen bei DWDS.de und duden.de beschrieben. Ich kann mich natürlich auch irren, frage mich dann aber, warum zwei renommierte Referenzen nur eine (zusammengefasste) Bedeutung anführen. --Udo T. (Diskussion) 00:04, 9. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Nur zur Ergänzung: Wahrig kennt nur 1 Bedeutung: "Von den Eltern ausgesetztes Kind". Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 09:51, 9. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Was die Referenzen von uns nun genau damit meinen, darüber können wir nur spekulieren. Allerdings sehe ich schon einen klaren Unterschied wie bei w:Johannes Seluner hilflos irgendwo im Nirgendwo aussetzen und das Kind damit sich selbst überlassen und wie bei w:Philipp Rösler, dessen Eltern sich immerhin die Mühe gemacht haben, ihn in einer Anstalt abzuliefern, wo er eben nicht hilflos auf sich allein gestellt ist. Und nichts anderes sagt der Beitrag in der Zeitschrift bzw. der alte Lexikon-Beleg auch aus. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 13:47, 9. Mär. 2017 (MEZ)[Beantworten]