Arbeitnehmerfreizügigkeit
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Arbeitnehmerfreizügigkeit (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Arbeitnehmerfreizügigkeit | —
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Genitiv | der Arbeitnehmerfreizügigkeit | —
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Dativ | der Arbeitnehmerfreizügigkeit | —
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Akkusativ | die Arbeitnehmerfreizügigkeit | —
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Worttrennung:
- Ar·beit·neh·mer·frei·zü·gig·keit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯tneːmɐˌfʁaɪ̯t͡syːɡɪçkaɪ̯t], [ˈaʁbaɪ̯tneːmɐˌfʁaɪ̯t͡syːɡɪkkaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Arbeitnehmerfreizügigkeit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Grundfreiheit in der Europäischen Union, die es jedem Bürger unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ermöglicht, unter gleichen Voraussetzungen zu arbeiten wie ein Staatsbürger
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitnehmer und Freizügigkeit
Oberbegriffe:
- [1] Grundfreiheit
Beispiele:
- [1] „Der Pflegebranche wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) allerdings nicht helfen.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Arbeitnehmerfreizügigkeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitnehmerfreizügigkeit“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitnehmerfreizügigkeit“
Quellen:
- ↑ Christoph Seidler: Regierung will stärker nach Schwarzarbeitern fahnden. In: Der Spiegel (Online-Ausgabe). Abgerufen am 2. Mai 2011.