Anteilseigner
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Anteilseigner (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Anteilseigner | die Anteilseigner |
Genitiv | des Anteilseigners | der Anteilseigner |
Dativ | dem Anteilseigner | den Anteilseignern |
Akkusativ | den Anteilseigner | die Anteilseigner |
Worttrennung:
- An·teils·eig·ner, Plural: An·teils·eig·ner
Aussprache:
- IPA: [ˈantaɪ̯lsˌʔaɪ̯ɡnɐ]
- Hörbeispiele: Anteilseigner (Info)
Bedeutungen:
- [1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Eigner
Synonyme:
Weibliche Wortformen:
- [1] Anteilseignerin
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Doch ohne die Unterstützung anderer großer Anteilseigner wird die Beratungsgesellschaft, die nur 0,5 Prozent des Aktienkapitals der Bank vertritt, lediglich ein Signal setzen können.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Anteilseigner“, Seite 207.
- [1] Wikipedia-Artikel „Anteilseigner“
- [1] Duden online „Anteilseigner“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilseigner“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anteilseigner“
- [*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilseigner“ auf wissen.de
- [*] The Free Dictionary „Anteilseigner“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Anteilseigner“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anteilseigner“
Quellen:
- ↑ Großaktionäre proben den Aufstand. Abgerufen am 21. Oktober 2021.