Anteilsinhaber

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Anteilsinhaber (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Anteilsinhaber die Anteilsinhaber
Genitiv des Anteilsinhabers der Anteilsinhaber
Dativ dem Anteilsinhaber den Anteilsinhabern
Akkusativ den Anteilsinhaber die Anteilsinhaber

Worttrennung:

An·teils·in·ha·ber, Plural: An·teils·in·ha·ber

Aussprache:

IPA: [ˈantaɪ̯lsˌʔɪnhaːbɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anteilsinhaber (Info)

Bedeutungen:

[1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Inhaber

Synonyme:

[1] Anteilseigner, Mitbesitzer

Weibliche Wortformen:

[1] Anteilsinhaberin

Oberbegriffe:

[1] Inhaber

Beispiele:

[1] „Wenn der Vermögensvorteil allen Aktionären anteilig zukommt, ist das der ex ante erteilten Einwilligung durch sämtliche Anteilsinhaber gleichzuhalten.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilsinhaber
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilsinhaber
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnteilsinhaber
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anteilsinhaber

Quellen:

  1. Georg Schima: Das Unbehagen an der Untreue. In: Der Standard digital. 4. Februar 2014 (URL, abgerufen am 28. Februar 2023).