Abzeichenverbot
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Abzeichenverbot (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Abzeichenverbot | die Abzeichenverbote |
Genitiv | des Abzeichenverbots des Abzeichenverbotes |
der Abzeichenverbote |
Dativ | dem Abzeichenverbot | den Abzeichenverboten |
Akkusativ | das Abzeichenverbot | die Abzeichenverbote |
Worttrennung:
- Ab·zei·chen·ver·bot, Plural: Ab·zei·chen·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈapt͡saɪ̯çn̩fɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Abzeichenverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: (gesetzliches) Verbot, die Abzeichen, Symbole oder Kennzeichen (zum Beispiel Fahnen) einer offiziell verbotenen Organisation (politische Partei, Verein oder Ähnliches) öffentlich zu tragen
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Verbot der Verwendung von bestimmten Abzeichen
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [adg] Archiv der Gegenwart (1931–2000) „Abzeichenverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abzeichenverbot“