Abzeichenverbot

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Abzeichenverbot (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Abzeichenverbot die Abzeichenverbote
Genitiv des Abzeichenverbots
des Abzeichenverbotes
der Abzeichenverbote
Dativ dem Abzeichenverbot den Abzeichenverboten
Akkusativ das Abzeichenverbot die Abzeichenverbote

Worttrennung:

Ab·zei·chen·ver·bot, Plural: Ab·zei·chen·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈapt͡saɪ̯çn̩fɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abzeichenverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: (gesetzliches) Verbot, die Abzeichen, Symbole oder Kennzeichen (zum Beispiel Fahnen) einer offiziell verbotenen Organisation (politische Partei, Verein oder Ähnliches) öffentlich zu tragen

Sinnverwandte Wörter:

[1] Symbolverbot, Uniformverbot

Oberbegriffe:

[1] Sicherheitsmaßnahme, Verbot, Verwendungsverbot

Beispiele:

[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [adg] Archiv der Gegenwart (1931–2000) „Abzeichenverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbzeichenverbot