Eröffnungsbeschluss
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Eröffnungsbeschluss (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Eröffnungsbeschluss | die Eröffnungsbeschlüsse |
Genitiv | des Eröffnungsbeschlusses | der Eröffnungsbeschlüsse |
Dativ | dem Eröffnungsbeschluss | den Eröffnungsbeschlüssen |
Akkusativ | den Eröffnungsbeschluss | die Eröffnungsbeschlüsse |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Er·öff·nungs·be·schluss, Plural: Er·öff·nungs·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈʔœfnʊŋsbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele: Eröffnungsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: gerichtlicher Beschluss, ein Hauptverfahren zu eröffnen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Eröffnung und Beschluss mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] gerichtlicher Beschluss, kein Hauptverfahren zu eröffnen
- [1] Wikipedia-Artikel „Eröffnungsbeschluss“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eröffnungsbeschluss“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Eröffnungsbeschluss“
- [1] Duden online „Eröffnungsbeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eröffnungsbeschluss“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Eröffnungsbeschluss“