Ausrichterin
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Ausrichterin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Ausrichterin | die Ausrichterinnen |
Genitiv | der Ausrichterin | der Ausrichterinnen |
Dativ | der Ausrichterin | den Ausrichterinnen |
Akkusativ | die Ausrichterin | die Ausrichterinnen |
Worttrennung:
- Aus·rich·te·rin, Plural: Aus·rich·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯sˌʁɪçtəʁɪn]
- Hörbeispiele: Ausrichterin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die eine Veranstaltung, eine gesellschaftliche Unternehmung (Ausstellung, Fest, Wettbewerb), vorbereitet und organisiert
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ausrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Veranstalterin
Männliche Wortformen:
- [1] Ausrichter
Beispiele:
- [1] „Obwohl noch unklar ist, ob es Klagen gegen die Entscheidung geben wird, ist das Prozedere vergleichsweise einfach: Das Oktoberfest ist eine offizielle städtische Veranstaltung, Ausrichterin ist die Landeshauptstadt.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ausrichterin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausrichterin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ausrichterin“
- [1] Duden online „Ausrichterin“
Quellen:
- ↑ Jan Friedmann: Abstand auf der Wiesn geht nicht. In: Spiegel Online. 21. April 2020, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Juli 2020) .
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