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Ausrichterin

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Ausrichterin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Ausrichterin die Ausrichterinnen
Genitiv der Ausrichterin der Ausrichterinnen
Dativ der Ausrichterin den Ausrichterinnen
Akkusativ die Ausrichterin die Ausrichterinnen

Worttrennung:

Aus·rich·te·rin, Plural: Aus·rich·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sˌʁɪçtəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ausrichterin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die eine Veranstaltung, eine gesellschaftliche Unternehmung (Ausstellung, Fest, Wettbewerb), vorbereitet und organisiert

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ausrichter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Veranstalterin

Männliche Wortformen:

[1] Ausrichter

Beispiele:

[1] „Obwohl noch unklar ist, ob es Klagen gegen die Entscheidung geben wird, ist das Prozedere vergleichsweise einfach: Das Oktoberfest ist eine offizielle städtische Veranstaltung, Ausrichterin ist die Landeshauptstadt.“[1]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ausrichterin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausrichterin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ausrichterin
[1] Duden online „Ausrichterin

Quellen:

  1. Jan Friedmann: Abstand auf der Wiesn geht nicht. In: Spiegel Online. 21. April 2020, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Juli 2020).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: unitarischer