Rechtsgeschäft
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Rechtsgeschäft (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Rechtsgeschäft | die Rechtsgeschäfte |
Genitiv | des Rechtsgeschäftes des Rechtsgeschäfts |
der Rechtsgeschäfte |
Dativ | dem Rechtsgeschäft dem Rechtsgeschäfte |
den Rechtsgeschäften |
Akkusativ | das Rechtsgeschäft | die Rechtsgeschäfte |
Worttrennung:
- Rechts·ge·schäft, Plural: Rechts·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sɡəˌʃɛft]
- Hörbeispiele: Rechtsgeschäft (Info)
- Reime: -ɛft
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Geschäft mit dem Fugenelement -s-, eine Lehnübersetzung von lateinisch negotium iuridicum.
Synonyme:
- [1] Juristenlatein: negotium iuridicum
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Geschäft, Rechtshandlung
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.
- [1] Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
- [1] „Odin hat inzwischen vom Gericht eine zunächst zeitlich begrenzte Generalvollmacht erhalten, die ihn ermächtigt, sämtliche den Hof betreffenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.“[2]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsgeschäft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschäft“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsgeschäft“
- [1] Duden online „Rechtsgeschäft“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsgeschäft“
Quellen:
- ↑ Heinz Barta: Zivilrecht. Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken. Teil I. WUV Universitätsverlag, Wien 2004, S. 277.
- ↑ Hansi Sondermann: Hexentotentanz und andere Kriminalgeschichten. Anthologie. Mecke Druck und Verlag, Duderstadt 2019, ISBN 978-3-86944-199-3, Seite 157.