Verpflichtungsgeschäft

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Verpflichtungsgeschäft (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Verpflichtungsgeschäft die Verpflichtungsgeschäfte
Genitiv des Verpflichtungsgeschäfts
des Verpflichtungsgeschäftes
der Verpflichtungsgeschäfte
Dativ dem Verpflichtungsgeschäft den Verpflichtungsgeschäften
Akkusativ das Verpflichtungsgeschäft die Verpflichtungsgeschäfte

Worttrennung:

Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋsɡəˌʃɛft]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verpflichtungsgeschäft (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

[1] Verfügungsgeschäft

Oberbegriffe:

[1] Rechtsgeschäft

Beispiele:

[1] Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
[1] Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Verpflichtungsgeschäft
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerpflichtungsgeschäft