Rechtswissenschaftlerin
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Rechtswissenschaftlerin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Rechtswissenschaftlerin | die Rechtswissenschaftlerinnen |
Genitiv | der Rechtswissenschaftlerin | der Rechtswissenschaftlerinnen |
Dativ | der Rechtswissenschaftlerin | den Rechtswissenschaftlerinnen |
Akkusativ | die Rechtswissenschaftlerin | die Rechtswissenschaftlerinnen |
Worttrennung:
- Rechts·wis·sen·schaft·le·rin, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftləʁɪn]
- Hörbeispiele: Rechtswissenschaftlerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt
Synonyme:
- [1] Rechtsgelehrte
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Juristin
Männliche Wortformen:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Sie arbeitet als Rechtswissenschaftlerin in der Kommission, die einen neuen Gesetzesentwurf zur Verfolgung krimineller Aktivitäten im Internet erarbeitet.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftlerin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtswissenschaftlerin“
- [1] Duden online „Rechtswissenschaftlerin“