Wahlgeheimnis
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[Bearbeiten] Wahlgeheimnis (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Wahlgeheimnis |
|
| Genitiv | des Wahlgeheimnisses |
|
| Dativ | dem Wahlgeheimnis |
|
| Akkusativ | das Wahlgeheimnis |
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Silbentrennung:
- Wahl·ge·heim·nis, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [...]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Grundsatz, der dem Wähler zusichert, frei wählen zu können, ohne dass seine Wahlentscheidung beobachtet oder nachträglich rekonstruiert werden kann
Herkunft:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Das Wahlgeheimnis wird durch die Wahlkabine, in der der Wahlvorgang stattfinden muss und die verschlossene Wahlurne, in die der Stimmzettel geworfen wird, gesichert. Auch Wahlzettel und in der Wahlkabine liegende Schreibstifte müssen gleich sein.
- [1] Die Sicherung des Wahlgeheimnisses ist einer der Grundsätze demokratischer Wahlen.
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Wahlgeheimnis“
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