Volksgenosse

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[Bearbeiten] Volksgenosse (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Volksgenosse die Volksgenossen
Genitiv des Volksgenossen der Volksgenossen
Dativ dem Volksgenossen den Volksgenossen
Akkusativ den Volksgenossen die Volksgenossen

Anmerkung zur Verwendung:

Das Wort Volksgenosse bezeichnet im Vergleich zum Landsmann nicht nur den im selben Land Wohnenden, sondern auch das Mitglied des gleichen Volkes. Vor 1800 geprägt wurde es im 19. und 20. Jahrhundert stetig mehr verwendet, auch in den Rassegesetzen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).

Worttrennung:

Volks·ge·nos·se, Plural: Volks·ge·nos·sen

Aussprache:

IPA: [ˈfɔlksɡəˌnɔsə], Plural: [ˈfɔlksɡəˌnɔsn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] historisch, nationalsozialistisch: Angehöriger der sogenannten deutschen Volksgemeinschaft

Synonyme:

[1] nach Punkt 4 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: Staatsbürger

Beispiele:

[1] Definition nach Punkt 4 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: „Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „25-Punkte-Programm
[1] Duden online „Volksgenosse
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