Taschendiebin

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Taschendiebin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Taschendiebin die Taschendiebinnen
Genitiv der Taschendiebin der Taschendiebinnen
Dativ der Taschendiebin den Taschendiebinnen
Akkusativ die Taschendiebin die Taschendiebinnen

Worttrennung:

Ta·schen·die·bin, Plural: Ta·schen·die·bin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈtaʃn̩ˌdiːbɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Taschendiebin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Taschendieb mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Taschendieb

Oberbegriffe:

[1] Diebin, Straftäterin

Beispiele:

[1] Im Vorbeigehen stieß die Taschendiebin gegen den Passanten und entwendete ihm dabei seine Brieftasche.
[1] „Dann waren die Magistrate an der Reihe, sich mit den Taschendiebinnen, Ladendiebinnen, Prostituierten und Handtaschenräuberinnen zu befassen, von denen jede eine tragische Geschichte von erlittener Not und dem Kampf ums nackte Überleben zu erzählen hatte.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalTaschendiebin

Quellen:

  1. Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 19.