Kranzgeld

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Kranzgeld (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Kranzgeld die Kranzgelder
Genitiv des Kranzgeldes
des Kranzgelds
der Kranzgelder
Dativ dem Kranzgeld
dem Kranzgelde
den Kranzgeldern
Akkusativ das Kranzgeld die Kranzgelder

Worttrennung:

Kranz·geld, Plural: Kranz·gel·der

Aussprache:

IPA: [ˈkʁant͡sˌɡɛlt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kranzgeld (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtsprechung, veraltet: diejenige Summe Geld, die eine unbescholtene junge, verlobte Frau beim Bruch der Verlobung als Entschädigung erhalten konnte, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kranz und Geld

Beispiele:

[1] „Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden. … Die ‚Entehrung‘ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz.“[1]

Wortbildungen:

[1] Kranzgeldanspruch, Kranzgeldparagraph

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Kranzgeld
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kranzgeld

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Kranzgeld“ (Stabilversion)