Kranzgeld

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[Bearbeiten] Kranzgeld (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Kranzgeld die Kranzgelder
Genitiv des Kranzgeldes der Kranzgelder
Dativ dem Kranzgeld den Kranzgeldern
Akkusativ das Kranzgeld die Kranzgelder

Worttrennung:

Kranz·geld, Plural: Kranz·gel·der

Aussprache:

IPA: [ˈkʀanʦɡɛlt], Plural: [ˈkʀanʦˌɡɛldɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Rechtsprechung, veraltet: diejenige Summe Geld, die eine unbescholtene junge, verlobte Frau beim Bruch der Verlobung als Entschädigung erhalten konnte, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kranz und Geld

Beispiele:

[1] "Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden. ... Die „Entehrung“ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz."[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1] Kranzgeldanspruch, Kranzgeldparagraph

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Kranzgeld
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kranzgeld
[1] canoo.net „Kranzgeld

Quellen:

  1. WikipediaWiktionary:Literaturliste: Kranzgeld (Liste der Autoren)
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