Kranzgeld
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[Bearbeiten] Kranzgeld (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Kranzgeld | die Kranzgelder |
| Genitiv | des Kranzgeldes | der Kranzgelder |
| Dativ | dem Kranzgeld | den Kranzgeldern |
| Akkusativ | das Kranzgeld | die Kranzgelder |
Worttrennung:
- Kranz·geld, Plural: Kranz·gel·der
Aussprache:
- IPA: [ˈkʀanʦɡɛlt], Plural: [ˈkʀanʦˌɡɛldɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtsprechung, veraltet: diejenige Summe Geld, die eine unbescholtene junge, verlobte Frau beim Bruch der Verlobung als Entschädigung erhalten konnte, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kranz und Geld
Beispiele:
- [1] "Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden. ... Die „Entehrung“ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz."[1]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kranzgeld“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kranzgeld“
- [1] canoo.net „Kranzgeld“
Quellen: