Elternzeit

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[Bearbeiten] Elternzeit (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Elternzeit die Elternzeiten
Genitiv der Elternzeit der Elternzeiten
Dativ der Elternzeit den Elternzeiten
Akkusativ die Elternzeit die Elternzeiten

Worttrennung:

El·tern·zeit, Plural: El·tern·zei·ten

Aussprache:

IPA: [ˈɛltɐnˌʦaɪ̯t], Plural: [ˈɛltɐnˌʦaɪ̯tn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Deutschland: unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes

Herkunft:

[1] Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Eltern und Zeit

Beispiele:

[1] Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes.[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Elterngeld

Abgeleitete Begriffe:

[1] Elternzeitgesetz, Elternzeitübertragung

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Elternzeit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonElternzeit

Quellen:

  1. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 15 (2)
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