Durchmarschrecht

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Durchmarschrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Durchmarschrecht die Durchmarschrechte
Genitiv des Durchmarschrechts
des Durchmarschrechtes
der Durchmarschrechte
Dativ dem Durchmarschrecht den Durchmarschrechten
Akkusativ das Durchmarschrecht die Durchmarschrechte

Worttrennung:

Durch·marsch·recht, Plural: Durch·marsch·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈdʊʁçmaʁˌʃʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Durchmarschrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Befugnis zum unbehinderten Marsch durch ein Gebiet

Herkunft:

Determinativkompositum aus Durchmarsch und Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechts gewähren, soweit dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Durchmarschrecht
[*] Wikisource-Suchergebnisse für „Durchmarschrecht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Durchmarschrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDurchmarschrecht

Quellen:

  1. Die Charta der Vereinten Nationen. Abgerufen am 12. März 2022.