Diskussion:Fügewort

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Weitere Bedeutung[Bearbeiten]

Es gibt noch eine weitere Bedeutung, allerdings könnte diese Auslegung seltener sein:
Bedeutung:

[3] Grammatik: Bezeichnung für „unterordnende Conjunction“

Gegenwörter:

[3] Bindewort („beiordnende Conjunction“)

Oberbegriffe:

[1–3] Wortart, Wort; thematisch: Sprache
[3] „Conjunction“ („Binde- und Fügewort“)

Referenzen:

[3] (Dr.) Johann Christian August Heyse: Theoretisch-praktische deutsche Grammatik oder Lehrbuch zum reinen und richtigen Sprechen, Lesen und Schreiben der deutschen Sprache nebst einer kurzen Geschichte und Verslehre derselben. Zunächst zum Gebrauch für Lehrer und zum Selbstunterricht. Erster Band. Hannover, 1838. S.874. ([books.google.de/books?id=8NBLAAAAYAAJ&pg=PA874 bei books.google.de]) & Theoretisch-praktische deutsche Schulgrammatik oder kurzgefaßtes Lehrbuch der deutschen Sprache, mit Beispielen und Aufgaben zur Anwendung der Regeln. Elfte verbesserte Ausgabe. Hannover, 1834. S.250 (& S.32) ([books.google.de/books?id=hdRIAAAAcAAJ&pg=PA250 bei books.google.de])

-91.63.237.246 10:33, 21. Okt. 2014 (MESZ)[Beantworten]

Zwei Bedeutungen?[Bearbeiten]

Soll man wirklich eine zweite Bedeutung ansetzen, die aber nur Teil der ersten Bedeutung ist? Ich halte das nicht für angemessen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 22:06, 21. Okt. 2014 (MESZ)[Beantworten]

  • Zu den Bedeutungen: Die Bedeutung sind unterschiedlich: Bei "Fügewort = Konjunktion" sind Präpositionen (die dann z.B. Vorwort, Verhältniswort oder älter auch Verhältnißwort genannt werden) nicht enthalten. (Subjunktion dagegen sind enthalten, da "Subjunktion" ein Unterbegriff von "Konjuntion" ist.)
  • Zum Vergleich: Bei anderen Einträgen werden unterschiedliche Bedeutungen angegeben, auch wenn eine Bedeutung nur ein Unterbegriff einer anderen ist. Bei Transformation ist die linguistische Spezialbedeutung (sprachbezogene Umformungen) auch nur ein Unterbegriff der allgemeinen Bedeutung (Umformung), wenngleich die Bedeutungen aus unterschiedlichen "Gebieten" (wie Mathematik, Linguistik, Bergbau, ...) stammen. Bei Deal ist Bed. 2 (Drogenhandel) nur ein Unterbegriff von Bed. 1 (Handel), wobei da Bedeutung 2 womöglich keine eigene Bedeutung ist, sondern nur eine durch den Kontext bedingte eingeschränkte Nutzung von Bedeutung 1.
  • Was man hier im Eintrag vielleicht ergänzen könnte:
    • Bedeutung 2 könnte älter sein (z.B. Schottel ~1650, Adelung-Wörterbuch 1793-1801) und Bedeutung 1 könnte jünger sein (die angegebenen Referenzen sind von 1989 und 2004).
    • "Bindewort" ist die (nun) üblichere Bezeichnung für "Fügewort" (so auch im Adelung-Wörtbuch) und könnte ebenfalls jünger sein (z.B. Gottsched ~1750).
-80.133.110.239 23:05, 21. Okt. 2014 (MESZ)[Beantworten]