Arbeitsgericht
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[Bearbeiten] Arbeitsgericht (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Arbeitsgericht | die Arbeitsgerichte |
| Genitiv | des Arbeitsgerichts des Arbeitsgerichtes |
der Arbeitsgerichte |
| Dativ | dem Arbeitsgericht dem Arbeitsgerichte |
den Arbeitsgerichten |
| Akkusativ | das Arbeitsgericht | die Arbeitsgerichte |
Worttrennung:
- Ar·beits·ge·richt, Plural: Ar·beits·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯ʦɡəˌʀɪçt], Plural: [ˈaʁbaɪ̯ʦɡəˌʀɪçtə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Gericht, das sich mit Gerichtsfällen, die das Arbeitsrecht betreffen, befasst
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Arbeit und Gericht mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Gericht
Beispiele:
- [1] Schwarzarbeiter müssen befürchten, sich vor dem Arbeitsgericht verantworten zu müssen.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Arbeitsgericht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitsgericht“
- [1] canoo.net „Arbeitsgericht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Arbeitsgericht“
- [1] The Free Dictionary „Arbeitsgericht“