Verwaltungsmacht

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Verwaltungsmacht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Verwaltungsmacht die Verwaltungsmächte
Genitiv der Verwaltungsmacht der Verwaltungsmächte
Dativ der Verwaltungsmacht den Verwaltungsmächten
Akkusativ die Verwaltungsmacht die Verwaltungsmächte

Worttrennung:

Ver·wal·tungs·macht, Plural: Ver·wal·tungs·mäch·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈvaltʊŋsˌmaxt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verwaltungsmacht (Info)

Bedeutungen:

[1] Staat, der ein anderes Gebiet verwaltet
[2] kein Plural: Recht und Möglichkeit, über ein Gebiet/Konstrukt zu bestimmen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Verwaltung und Macht mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1, 2] Macht

Beispiele:

[1] „Die Verwaltungsmacht hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß das Treuhandgebiet seinen Beitrag zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit leistet.“[1]
[2] Die Verwaltungsmacht ist zum Jahreswechsel an die legitimen Erben übertragen worden.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verwaltungsmacht
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsmacht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verwaltungsmacht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerwaltungsmacht

Quellen:

  1. Die Charta der Vereinten Nationen. Abgerufen am 14. März 2022.