Verfahrenskosten
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Verfahrenskosten (Deutsch)
Singular | Plural | |
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Nominativ | —
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die Verfahrenskosten |
Genitiv | —
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der Verfahrenskosten |
Dativ | —
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den Verfahrenskosten |
Akkusativ | —
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die Verfahrenskosten |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Ver·fah·rens·kos·ten
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfaːʁənsˌkɔstn̩]
- Hörbeispiele: Verfahrenskosten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die durch eine gerichtliche Verhandlung entstehen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verfahren und Kosten mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Sollten es aber so sein, dass jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten tragen muss, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, muss vor Initiierung eines Verfahrens eine Kosten-Nutzen-Analyse der Kläger durchgeführt werden.“[1]
Übersetzungen
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- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfahrenskosten“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfahrenskosten“
- [1] The Free Dictionary „Verfahrenskosten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Prüferhaftung“