Verfahrenskosten

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Verfahrenskosten (Deutsch)

Substantiv

Singular Plural
Nominativ
die Verfahrenskosten
Genitiv
der Verfahrenskosten
Dativ
den Verfahrenskosten
Akkusativ
die Verfahrenskosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Ver·fah·rens·kos·ten

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfaːʁənsˌkɔstn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verfahrenskosten (Info)

Bedeutungen:

[1] Kosten, die durch eine gerichtliche Verhandlung entstehen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verfahren und Kosten mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Kosten

Beispiele:

[1] „Sollten es aber so sein, dass jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten tragen muss, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, muss vor Initiierung eines Verfahrens eine Kosten-Nutzen-Analyse der Kläger durchgeführt werden.“[1]

Übersetzungen

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfahrenskosten
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfahrenskosten
[1] The Free Dictionary „Verfahrenskosten

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Prüferhaftung