Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz | —
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Genitiv | des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes | —
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Dativ | dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetze |
—
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Akkusativ | das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz | —
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Worttrennung:
- Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·er·gän·zungs·ge·setz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [tɛʁoˈʁɪsmʊsbəkɛmp͡fʊŋsʔɛɐ̯ɡɛnt͡sʊŋsɡəˌzɛt͡s]
- Hörbeispiele: Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland, Recht: Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Wenn die Norm schon "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" heißt, was soll man dann von ihr halten?[1]
- [1] Das nun ebenfalls bevorstehende „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ ist in Teilen bedenklich.[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“
Quellen: