Starterlaubnis

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Starterlaubnis (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Starterlaubnis die Starterlaubnisse
Genitiv der Starterlaubnis der Starterlaubnisse
Dativ der Starterlaubnis den Starterlaubnissen
Akkusativ die Starterlaubnis die Starterlaubnisse

Worttrennung:

Start·er·laub·nis, Plural: Start·er·laub·nis·se

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaʁtʔɛɐ̯ˌlaʊ̯pnɪs]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Starterlaubnis (Info)

Bedeutungen:

[1] Berechtigung, an den Start gehen zu dürfen; einen Start durchzuführen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Start und Erlaubnis

Sinnverwandte Wörter:

[1] Startberechtigung, Startbewilligung, Startfreigabe

Oberbegriffe:

[1] Erlaubnis, Genehmigung

Beispiele:

[1] „Der Gewinner des Gesamtweltcups und Technikspezialist tritt dort am Donnerstag zu einem Training und gleich zwei Rennen an, um die nötigen 80 FIS- Punkte für eine Starterlaubnis im Weltcup zu erobern.“[1]
[1] „Dort warteten die Passagiere, bis die Behörden mit der gründlichen Kontrolle der Maschine fertig waren, diese wieder die Starterlaubnis erhielt und abermals abhob.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Starterlaubnis“, Seite 1016.
[1] Duden online „Starterlaubnis
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Starterlaubnis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStarterlaubnis
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Starterlaubnis

Quellen:

  1. Hirscher fährt um Starterlaubnis in der Abfahrt. In: Krone Online. 19. März 2014 (URL, abgerufen am 23. Januar 2021).
  2. Weniger Handgepäck erlaubt - wegen Gegenwind. In: sueddeutsche.de. 5. Januar 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 23. Januar 2021).