Staranwältin

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Staranwältin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Staranwältin die Staranwältinnen
Genitiv der Staranwältin der Staranwältinnen
Dativ der Staranwältin den Staranwältinnen
Akkusativ die Staranwältin die Staranwältinnen

Worttrennung:

Star·an·wäl·tin, Plural: Star·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈstaːɐ̯ʔanˌvɛltɪn], [ˈʃtaːɐ̯ʔanˌvɛltɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staranwältin (Info), Lautsprecherbild Staranwältin (Info)

Bedeutungen:

[1] wegen ihrer Arbeit berühmte und bekannte Anwältin

Herkunft:

Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Staranwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in (und zusätzlichem Umlaut)

Männliche Wortformen:

[1] Staranwalt

Oberbegriffe:

[1] Anwältin, Juristin

Beispiele:

[1] „Von einem "Dinosaurier" sprach die amerikanische Staranwältin Lisa Bloom noch kürzlich, als sie sich zu ihrem Klienten Harvey Weinstein äußern musste.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „Staranwältin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaranwältin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staranwältin
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Staranwältin

Quellen:

  1. Fall Weinstein: Ende der Kultur des Schweigens. Abgerufen am 16. Januar 2020.