Schifffahrtsbehörde

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Schifffahrtsbehörde (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Schifffahrtsbehörde die Schifffahrtsbehörden
Genitiv der Schifffahrtsbehörde der Schifffahrtsbehörden
Dativ der Schifffahrtsbehörde den Schifffahrtsbehörden
Akkusativ die Schifffahrtsbehörde die Schifffahrtsbehörden

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsbehörde

Worttrennung:

Schiff·fahrts·be·hör·de, Plural: Schiff·fahrts·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schifffahrtsbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] Behörde, die sich um Belange der Seeschifffahrt und der in dieser tätigen Personen kümmert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Behörde sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Unterbegriffe:

[1] Seemannsamt, Seeamt

Beispiele:

[1] „Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchifffahrtsbehörde
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsbehörde
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsbehörden“ (Lemmata dort in alter Rechtschreibung)

Quellen: