Reichsfluchtsteuer

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Reichsfluchtsteuer (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Reichsfluchtsteuer
Genitiv der Reichsfluchtsteuer
Dativ der Reichsfluchtsteuer
Akkusativ die Reichsfluchtsteuer

Worttrennung:

Reichs·flucht·steuer, kein Plural

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Reichsfluchtsteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] Geschichte: im Jahr 1931 in Deutschland zur Verhinderung von Kapitalflucht eingeführte Steuer

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reichsflucht und Steuer

Oberbegriffe:

[1] Steuer

Beispiele:

[1] „Im Jahr darauf verlor er seinen Posten, 1938 emigrierte er in die Schweiz. Es gelang ihm, sein Vermögen zu transferieren, abzüglich der (von Kanzler Heinrich Brüning in der Wirtschaftskrise eingeführten) » Reichsfluchtsteuer « von 25 Prozent, deren Erstattung recht und billig war. Mit Bescheid wurde 1955 Solmssens Anspruch anerkannt, gemäß Währungsreform im Verhältnis 10 zu 2 auf D-Mark umgerechnet und nur zum Teil, nämlich bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, ausgezahlt.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Reichsfluchtsteuer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfluchtsteuer
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReichsfluchtsteuer
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Reichsfluchtsteuer

Quellen:

  1. Die Zeit, 18.11.2010; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfluchtsteuer