Rückzahlungsbedingung
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Rückzahlungsbedingung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Rückzahlungsbedingung | die Rückzahlungsbedingungen |
Genitiv | der Rückzahlungsbedingung | der Rückzahlungsbedingungen |
Dativ | der Rückzahlungsbedingung | den Rückzahlungsbedingungen |
Akkusativ | die Rückzahlungsbedingung | die Rückzahlungsbedingungen |
Worttrennung:
- Rück·zah·lungs·be·din·gung, Plural: Rück·zah·lungs·be·din·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁʏkt͡saːlʊŋsbəˌdɪŋʊŋ]
- Hörbeispiele: Rückzahlungsbedingung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft, meist im Plural: Umstand, der bei der Durchführung einer Rückzahlung zwingend zu beachten ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rückzahlung und Bedingung mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Bedingung
Beispiele:
- [1] „Interlaken letztlich will der TOI 100'000 Franken bezahlen, die an keine Rückzahlungsbedingung geknüpft sind, den Rest (191'750 Franken) als unverzinsliches Darlehen.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rückzahlungsbedingung“
- [1] Duden online „Rückzahlungsbedingung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rückzahlungsbedingung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rückzahlungsbedingung“
Quellen:
- ↑ Knapp 300'000 Franken für TOI. Abgerufen am 8. Oktober 2023.