Polizeioberkommissar
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Polizeioberkommissar (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Polizeioberkommissar | die Polizeioberkommissare |
Genitiv | des Polizeioberkommissars | der Polizeioberkommissare |
Dativ | dem Polizeioberkommissar | den Polizeioberkommissaren |
Akkusativ | den Polizeioberkommissar | die Polizeioberkommissare |
Worttrennung:
- Po·li·zei·ober·kom·mis·sar, Plural: Po·li·zei·ober·kom·mis·sa·re
Aussprache:
- IPA: [polit͡saɪ̯ˈʔoːbɐkɔmɪsaːɐ̯]
- Hörbeispiele: Polizeioberkommissar (Info)
Bedeutungen:
- [1] Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei
Abkürzungen:
- [1] POK
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus Polizei + Oberkommissar
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Ein Polizeioberkommissar ist in Deutschland ein Beamter.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei
- [1] Wikipedia-Artikel „Polizeioberkommissar“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeioberkommissar“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Polizeioberkommissar“