Polizeikommissarin

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Polizeikommissarin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Polizeikommissarin die Polizeikommissarinnen
Genitiv der Polizeikommissarin der Polizeikommissarinnen
Dativ der Polizeikommissarin den Polizeikommissarinnen
Akkusativ die Polizeikommissarin die Polizeikommissarinnen

Worttrennung:

Po·li·zei·kom·mis·sa·rin, Plural: Po·li·zei·kom·mis·sa·rin·nen

Aussprache:

IPA: [poliˈt͡saɪ̯kɔmɪˌsaːʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Polizeikommissarin (Info)

Bedeutungen:

[1] Amtsbezeichnung einer Polizeibeamtin im gehobenen Dienst der deutschen Polizei

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Polizeikommissar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Polizeikommissar

Oberbegriffe:

[1] Polizeibeamtin

Beispiele:

[1] „Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hat nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR eine junge Polizeikommissarin aus dem Bereich der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau vom Dienst suspendiert.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Polizeikommissarin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Polizeikommissarin
[1] Duden online „Polizeikommissarin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPolizeikommissarin

Quellen: