Pfändung
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Pfändung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Pfändung | die Pfändungen |
| Genitiv | der Pfändung | der Pfändungen |
| Dativ | der Pfändung | den Pfändungen |
| Akkusativ | die Pfändung | die Pfändungen |
Worttrennung:
- Pfän·dung, Plural: Pfän·dun·gen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs pfänden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Taschenpfändung
Beispiele:
- [1] Die Pfändung des Autos wird nächste Woche stattfinden.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Rechtssprache: Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung
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