Lohnbuch

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Lohnbuch (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Lohnbuch die Lohnbücher
Genitiv des Lohnbuchs
des Lohnbuches
der Lohnbücher
Dativ dem Lohnbuch
dem Lohnbuche
den Lohnbüchern
Akkusativ das Lohnbuch die Lohnbücher

Worttrennung:

Lohn·buch, Plural: Lohn·bü·cher

Aussprache:

IPA: [ˈloːnˌbuːx]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lohnbuch (Info)
Reime: -oːnbuːx

Bedeutungen:

[1] Betriebswirtschaft: Teilbereich der Buchhaltung (früher ein Heft/Buch, erst im Besitz des Arbeitnehmers, später vom Arbeitgeber geführt), in dem Entgeltzahlungen (Ausgaben für Lohn und Gehalt) festgehalten werden

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Lohn und Buch

Sinnverwandte Wörter:

[1] Abrechnungsbuch, Arbeitszettel, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung, Lohnzahlungsbuch, Werklohnliste

Oberbegriffe:

[1] Buch

Beispiele:

[1] „Insbesondere hat der Arbeitgeber auf Verlangen die Lohnbücher vorzulegen.“[1]
[1] „Der § 114a der Gewerbeordnung enthält die folgende Fassung: Für bestimmte Gewerbe kann der Bundesrat Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben und die zur Ausführung erforderlichen Vorschriften erlassen.“[2]
[1] „So berichteten die Gewerkschaften der Enquetekommission, der Staatsanwalt habe ihnen untersagt, Arbeiter auf der Straße anzuhalten und anhand des Lohnbuches zu kontrollieren, ob sie Arbeit unter Tarif angenommen hatten.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Lohnbuch
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lohnbuch
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Lohnbuch
[1] Duden online „Lohnbuch

Quellen: