Lohnbuch
Lohnbuch (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, n[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Lohnbuch | die Lohnbücher |
Genitiv | des Lohnbuchs des Lohnbuches |
der Lohnbücher |
Dativ | dem Lohnbuch dem Lohnbuche |
den Lohnbüchern |
Akkusativ | das Lohnbuch | die Lohnbücher |
Worttrennung:
- Lohn·buch, Plural: Lohn·bü·cher
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Betriebswirtschaft: Teilbereich der Buchhaltung (früher ein Heft/Buch, erst im Besitz des Arbeitnehmers, später vom Arbeitgeber geführt), in dem Entgeltzahlungen (Ausgaben für Lohn und Gehalt) festgehalten werden
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Lohn und Buch
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Abrechnungsbuch, Arbeitszettel, Lohnabrechnung, Lohnbuchhaltung, Lohnzahlungsbuch, Werklohnliste
Oberbegriffe:
- [1] Buch
Beispiele:
- [1] „Insbesondere hat der Arbeitgeber auf Verlangen die Lohnbücher vorzulegen.“[1]
- [1] „Der § 114a der Gewerbeordnung enthält die folgende Fassung: Für bestimmte Gewerbe kann der Bundesrat Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreiben und die zur Ausführung erforderlichen Vorschriften erlassen.“[2]
- [1] „So berichteten die Gewerkschaften der Enquetekommission, der Staatsanwalt habe ihnen untersagt, Arbeiter auf der Straße anzuhalten und anhand des Lohnbuches zu kontrollieren, ob sie Arbeit unter Tarif angenommen hatten.“[3]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Lohnbuch“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lohnbuch“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Lohnbuch“
- [1] Duden online „Lohnbuch“
Quellen:
- ↑ Wahl und Aufgaben der Betriebsräte der Arbeiterräte und der Angestelltenräte, Hermann Schulz. Abgerufen am 4. Juli 2019.
- ↑ Gewerbe- und Kaufmannsgericht, Band 13, 1908. Abgerufen am 4. Juli 2019.
- ↑ Geregelte Verhältnisse: Eine Geschichte des Tarifvertragsrechts, Sabine Rudischhauser. Abgerufen am 4. Juli 2019.