Linksanwalt

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Linksanwalt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Linksanwalt die Linksanwälte
Genitiv des Linksanwaltes
des Linksanwalts
der Linksanwälte
Dativ dem Linksanwalt
dem Linksanwalte
den Linksanwälten
Akkusativ den Linksanwalt die Linksanwälte

Worttrennung:

Links·an·walt, Plural: Links·an·wäl·te

Aussprache:

IPA: [ˈlɪŋksʔanˌvalt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Linksanwalt (Info)

Bedeutungen:

[1] scherzhaft: Trügerischer oder Winkeladvokat, der das Recht verdreht

Herkunft:

als Gegensatz zum Begriff Rechtsanwalt gebildet,[1] scherzhaft, weil sich der Begriff Rechtsanwalt auf das Recht bezieht und nicht auf die Richtung

Gegenwörter:

[1] Rechtsanwalt

Beispiele:

[1] „Für Rechtsanwälte hielt der Volksmund Ausdrücke bereit, die wenig liebenswerte Eigenschaften von Angehörigen dieses Berufs herausstellten. So wurden sie als Beutelfeger, Beutelräumer, Beutelwäscher, Diftler (aus der Gaunersprache), Feberwurm (zu febern, schreiben). Gesetzkünstler, Gesetz- oder Prozesskrämer, Linksanwalt, Rabulist (zu lateinisch rabula in der Bedeutung von „tobender Rechtsanwalt"), Seelenverköper, Winkeladvokat, Zungendrescher und Zungenkrämer verunglimpft.“[2]

Wortbildungen:

[1] Linksanwältin

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Linksanwalt

Quellen:

  1. Herbert Pfeiffer: Das große Schimpfwörterbuch. Über 10000 Schimpf- Spott- und Neckwörter zur Bezeichnung von Personen. Eichborn, Frankfurt/M. 1996. Stichwort: „Linksanwalt“. ISBN 3-8218-3444-7.
  2. Jürgen Schneider: Spott und Hohn - die Übernamen der Berufsangehörigen, S. 12 Interpunktion korrigiert, Trennungszeichen ausgelassen.