Kontoführungsgebühr
Kontoführungsgebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kontoführungsgebühr | die Kontoführungsgebühren |
Genitiv | der Kontoführungsgebühr | der Kontoführungsgebühren |
Dativ | der Kontoführungsgebühr | den Kontoführungsgebühren |
Akkusativ | die Kontoführungsgebühr | die Kontoführungsgebühren |
Worttrennung:
- Kon·to·füh·rungs·ge·bühr, Plural: Kon·to·füh·rungs·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈkɔntofyːʁʊŋsɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele: Kontoführungsgebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: Gebühr, die man für die Nutzung eines Bankkontos entrichten muss
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Bankgebühr, Gebühr
Beispiele:
- [1] „Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Millionen Kunden, die einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, bislang gezahlte Kontoführungsgebühren zurückverlangen.“[1]
- [1] „Durch die ohnehin relativ eng begrenzten Einzahlungsmöglichkeiten wirkt sich die Kontoführungsgebühr schon bemerkbar ertragsmindernd aus.“[2]
Übersetzungen
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- [1] Duden online „Kontoführungsgebühr“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr“
- [*] früher auch bei canoonet „Kontoführungsgebühr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kontoführungsgebühr“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr“ auf wissen.de
- [1] The Free Dictionary „Kontoführungsgebühr“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kontoführungsgebühr“
Quellen: