Kontoführungsgebühr

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Kontoführungsgebühr (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Kontoführungsgebühr die Kontoführungsgebühren
Genitiv der Kontoführungsgebühr der Kontoführungsgebühren
Dativ der Kontoführungsgebühr den Kontoführungsgebühren
Akkusativ die Kontoführungsgebühr die Kontoführungsgebühren

Worttrennung:

Kon·to·füh·rungs·ge·bühr, Plural: Kon·to·füh·rungs·ge·büh·ren

Aussprache:

IPA: [ˈkɔntofyːʁʊŋsɡəˌbyːɐ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kontoführungsgebühr (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: Gebühr, die man für die Nutzung eines Bankkontos entrichten muss

Herkunft:

Determinativkompositum aus Kontoführung, Fugenelement -s und Gebühr

Sinnverwandte Wörter:

[1] Kontoführungsentgelt

Oberbegriffe:

[1] Bankgebühr, Gebühr

Beispiele:

[1] „Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Millionen Kunden, die einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, bislang gezahlte Kontoführungsgebühren zurückverlangen.“[1]
[1] „Durch die ohnehin relativ eng begrenzten Einzahlungsmöglichkeiten wirkt sich die Kontoführungsgebühr schon bemerkbar ertragsmindernd aus.“[2]

Übersetzungen

[1] Duden online „Kontoführungsgebühr
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr
[*] früher auch bei canoonet „Kontoführungsgebühr“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKontoführungsgebühr
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr“ auf wissen.de
[1] The Free Dictionary „Kontoführungsgebühr
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kontoführungsgebühr

Quellen: