Klägerin

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Klägerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Klägerin die Klägerinnen
Genitiv der Klägerin der Klägerinnen
Dativ der Klägerin den Klägerinnen
Akkusativ die Klägerin die Klägerinnen

Worttrennung:

Klä·ge·rin, Plural: Klä·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈklɛːɡəʁɪn], auch: [ˈkleːɡəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Klägerin (Info)
Reime: -eːɡəʁɪn, -ɛːɡəʁɪn

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: weibliche Person, die zivilrechtlich vor Gericht eine Klage führt
[2] veraltet: weibliche Person, die über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[2] Klagende, Trauernde

Gegenwörter:

[1] Beklagte

Männliche Wortformen:

[1, 2] Kläger

Oberbegriffe:

[1] Partei

Unterbegriffe:

[1] Berufungsklägerin, Gegenklägerin, Mitklägerin, Nebenklägerin, Privatklägerin, Widerklägerin

Beispiele:

[1] Gegen den Beschluss kann die Klägerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
[2] Bei der Beerdigung des alten Ratsherren ging die Klägerin als erste hinter seinem Sarg.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klägerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKlägerin
[1] The Free Dictionary „Klägerin
[1] Duden online „Klägerin
[1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Klägerin