Kartellentscheidung
Kartellentscheidung (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kartellentscheidung | die Kartellentscheidungen |
Genitiv | der Kartellentscheidung | der Kartellentscheidungen |
Dativ | der Kartellentscheidung | den Kartellentscheidungen |
Akkusativ | die Kartellentscheidung | die Kartellentscheidungen |
Worttrennung:
- Kar·tell·ent·schei·dung, Plural: Kar·tell·ent·schei·dun·gen
Aussprache:
- IPA: [kaʁˈtɛlʔɛntˌʃaɪ̯dʊŋ]
- Hörbeispiele: Kartellentscheidung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Entscheidung eines Kartells oder über ein Kartell
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kartell und Entscheidung
Oberbegriffe:
- [1] Entscheidung
Beispiele:
- [1] „Inwieweit sich beispielsweise kommissionsinterne Verfahren für den Erlaß von Einzelakten (etwa bei individuellen Kartellentscheidungen oder Personalentscheidungen gegenüber EU-Bediensteten) und für den Erlaß von allgemeinen Normen (z. B. in Form einer Kommissionsverordnung, für die nicht das Komitologieverfahren gilt) unterscheiden oder doch zum großen Teil überschneiden, müßtein wissenschaftlichen Arbeiten noch genau untersucht werden.“[1]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] Entscheidung eines Kartells oder über ein Kartell
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartellentscheidung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kartellentscheidung“
Quellen:
- ↑ Ines Härtel: Handbuch Europäische Rechtsetzung. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2006. ISBN 978-3540306641. Seite 15/16