Kartellentscheidung

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Kartellentscheidung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kartellentscheidung die Kartellentscheidungen
Genitiv der Kartellentscheidung der Kartellentscheidungen
Dativ der Kartellentscheidung den Kartellentscheidungen
Akkusativ die Kartellentscheidung die Kartellentscheidungen

Worttrennung:

Kar·tell·ent·schei·dung, Plural: Kar·tell·ent·schei·dun·gen

Aussprache:

IPA: [kaʁˈtɛlʔɛntˌʃaɪ̯dʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kartellentscheidung (Info)

Bedeutungen:

[1] Entscheidung eines Kartells oder über ein Kartell

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kartell und Entscheidung

Oberbegriffe:

[1] Entscheidung

Beispiele:

[1] „Inwieweit sich beispielsweise kommissionsinterne Verfahren für den Erlaß von Einzelakten (etwa bei individuellen Kartellentscheidungen oder Personalentscheidungen gegenüber EU-Bediensteten) und für den Erlaß von allgemeinen Normen (z. B. in Form einer Kommissionsverordnung, für die nicht das Komitologieverfahren gilt) unterscheiden oder doch zum großen Teil überschneiden, müßtein wissenschaftlichen Arbeiten noch genau untersucht werden.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartellentscheidung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kartellentscheidung

Quellen:

  1. Ines Härtel: Handbuch Europäische Rechtsetzung. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2006. ISBN 978-3540306641. Seite 15/16