Kanzleikraft

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Kanzleikraft (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kanzleikraft die Kanzleikräfte
Genitiv der Kanzleikraft der Kanzleikräfte
Dativ der Kanzleikraft den Kanzleikräften
Akkusativ die Kanzleikraft die Kanzleikräfte

Worttrennung:

Kanz·lei·kraft, Plural: Kanz·lei·kräf·te

Aussprache:

IPA: [kant͡sˈlaɪ̯ˌkʁaft]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kanzleikraft (Info)
Reime: -aɪ̯kʁaft

Bedeutungen:

[1] Mitarbeiter in einem Rechtsanwaltsbüro (oder auch in anderen Büros, die üblicherweise Kanzlei genannt werden, wie zum Beispiel die Bundeskanzlei), der nicht zu den Eigentümern/Gesellschaftern gehört

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kanzlei und Kraft

Oberbegriffe:

[1] Angestellter, Arbeitnehmer

Unterbegriffe:

[1] Anwaltsgehilfe, Anwalt, Sekretär

Beispiele:

[1] Alle Kanzleikräfte erhalten zum Monatsende eine Extrazahlung.
[1] Mit diesem unbezahlbaren Rüstzeug versehen, fand sie nach ihrem Erziehungsurlaub schnell eine Position als Kanzleikraft in der Bundeskanzlei.
[1] Die dortige, äußerst erfahrene Kanzleikraft, welche ständig mit der Eintragung von Fristen beschäftigt sei, habe die Berufungsfrist zwar richtig berechnet, sich jedoch beim Eintragen in den Kalender um einen Monat verblättert und irrtümlich als letzten Tag für die Frist den 31. Oktober 2006 vorgemerkt.[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Kanzleikraft
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kanzleikraft
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kanzleikraft
[1] Duden online „Kanzleikraft

Quellen:

  1. Berufungsentscheidung, GZ. RV/0741-L/07. Unabhängiger Finanzsenat - Außenstelle Linz, 22. Juli 2010, abgerufen am 23. November 2019.