Inskriptionsnachweis

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Inskriptionsnachweis (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Inskriptionsnachweis die Inskriptionsnachweise
Genitiv des Inskriptionsnachweises der Inskriptionsnachweise
Dativ dem Inskriptionsnachweis den Inskriptionsnachweisen
Akkusativ den Inskriptionsnachweis die Inskriptionsnachweise

Worttrennung:

In·skrip·ti·ons·nach·weis, Plural: In·skrip·ti·ons·nach·wei·se

Aussprache:

IPA: [ɪnskʁɪpˈt͡si̯oːnsˌnaːxvaɪ̯s]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Inskriptionsnachweis (Info)

Bedeutungen:

[1] Dokument, das die aufrechte Zugehörigkeit zu einer Universität bestätigt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Inskription und Nachweis mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Immatrikulationsbescheinigung

Beispiele:

[1] „Der bloße Inskriptionsnachweis allein genüge nicht, sondern es müsse ein die Arbeitskraft überwiegend beanspruchendes Studium fortgesetzt werden.“[1]
[1] „Bereits Mitte Oktober hat die 24-jährige Pädagogikstudentin ihren Antrag gestellt, komplett mit den Gehaltsbestätigungen ihrer Mutter und ihres ebenfalls studierenden Ehemannes, dem Inskriptionsnachweis, dem Inskriptionsnachweis der Schwester, Schulnachweis des Bruders, Geburtsurkunde ihrer Tochter und Meldezetteln von allen Familienmitgliedern.“[2]
[1] „Unbedingt mitbringen müssen Sie Bargeld (Anzahlungen oder Kartenzahlung sind leider nicht möglich!) für die Kursgebühr und einen gültigen Studentenausweis - und zwar mit dem aktuellen Inskriptionsnachweis - sonst können wir Sie nur als Nicht-Studierende anmelden. Eine nachträgliche Vorlage ist nicht möglich!“[3]
[1] „‚Mit dem Inskriptionsnachweis kann ich schon dienen, aber wie soll ich nachweisen können, dass ich schon ein Jahr lang in einem Studentenheim wohne, wenn ich gerade erst zu studieren begonnen habe‘, meint etwa eine Tirolerin.“[4]
[1] „Die Inskriptionsnachweise haben weder einen praktischen Aussagewert über den tatsächlichen Lehrveranstaltungsbesuch des Studierenden, weil es für Vorlesungen ohnedies keinerlei Anwesenheitspflicht gibt und für absolvierte Übungen, Proseminare, Seminare usw. der Studierende ohnedies Zeugnisse ausgestellt bekommt, noch bilden die Inskriptionszahlen für einzelne Lehrveranstaltungen brauchbare Planungsunterlagen für die autonome und die staatliche Universitätsverwaltung.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. Erkenntnis des österreichischen OGH vom 11. Juni 1991
  2. EAST: Drei Monate warten auf Studienbeihilfe. In: Der Standard digital. Seite 2002 (URL, abgerufen am 25. März 2016).
  3. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: Studium generale – Infos zur Anmeldung
  4. Christian Rösner: Bleiben nur für Bleibende. Wiener Zeitung, 26. März 2013, abgerufen am 25. März 2016.
  5. Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, ausgedruckt am 25. Mai 1988, Seite 6