Holzsame

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Holzsame (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Holzsame die Holzsamen
Genitiv des Holzsamens der Holzsamen
Dativ dem Holzsamen den Holzsamen
Akkusativ den Holzsamen die Holzsamen

Nebenformen:

Holzsamen

Worttrennung:

Holz·sa·me, Plural: Holz·sa·men

Aussprache:

IPA: [ˈhɔlt͡sˌzaːmə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Holzsame (Info)

Bedeutungen:

[1] Same eines Holzgewächses (Bäume, Sträucher, …)

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Holz und Same

Oberbegriffe:

[1] Same

Beispiele:

[1] „[Der Same des großblaͤttrigen oder gemeinen Ahorns] iſt der einzige deutſche Holzſame, deſſen Kernſtuͤcke oder Lamellen im Samenkorne eine gruͤne Farbe haben.“ [1836][1]
[1] „[Die gemeine Heide] pflanzt ſich durch den Samen und durch die Wurzeln, leider, nur zu haͤufig fort, und uͤberzieht oft große Strecken ſo dicht, daß kein Holzſame Wurzel ſchlagen kann.“ [1836][1]
[1] „Der kieferne Holzſame iſt ſchon an und fuͤr ſich von der Beſchaffenheit, daß er, wenn er auch nur die geringſte Krume findet, in das Erdreich eindringt, und Wurzel ſchlaͤgt.“ [1783][2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Holzsame
[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Holzsame
[1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Zweiter Theil. F bis K, Braunschweig 1808 (Internet Archive), Seite 779, Stichwort „Holzſame“

Quellen:

  1. 1,0 1,1 Georg Ludwig Hartig → WP, Theodor Hartig → WP: Forſtliches und forſtnaturwiſſenſchaftliches Converſations-Lexikon. Ein Handbuch fuͤr Jeden, der ſich fuͤr das Forſtweſen und die dazu gehoͤrigen Naturwiſſenſchaften intereſſirt. J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart/Tübingen 1836, Seite 17–18 und 374 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 30. März 2018).
  2. Oeconomia forensis oder kurzer Inbegriff derjenigen Landwirthſchaftlichen Wahrheiten, welche allen ſowohl hohen als niedrigen Gerichts⸗Perſonen zu wiſſen noͤthig. Verlag von Joachim Pauli, Berlin 1783, Seite 59 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 30. März 2018).