Gerichtskommissär

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Gerichtskommissär (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gerichtskommissär die Gerichtskommissäre
Genitiv des Gerichtskommissärs der Gerichtskommissäre
Dativ dem Gerichtskommissär den Gerichtskommissären
Akkusativ den Gerichtskommissär die Gerichtskommissäre

Worttrennung:

Ge·richts·kom·mis·sär, Plural: Ge·richts·kom·mis·sä·re

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡skɔmɪˌsɛːɐ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gerichtskommissär (Info)

Bedeutungen:

[1] österreichischer Notar, der im Außerstreitverfahren Amtshandlungen für das Gericht (Bezirksgericht) zu besorgen hat[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Kommissär mit dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1] Gerichtskommissärin

Oberbegriffe:

[1] Notar

Beispiele:

[1] „Die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär ist eine/ein vom Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft bestellte Notarin/bestellter Notar.“[2]
[1] „Bei Besorgung der ihm durch Gesetz oder Auftrag übertragenen Amtshandlungen handelt der Notar als Gerichtskommissär; er ist Beamter im Sinne des Strafgesetzes.“[3]
[1] „Nach dem Tod eines seiner Schützlinge fungierte Walter G. als Gerichtskommissär in der Verlassenschaft.“[4]
[1] „Der Notar hat als Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme (bisher Todfallsaufnahme genannt) zu errichten, die dem Gericht einen Überblick über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verstorbenen gibt.“[5]
[1] „Der Hauptangeklagte soll durch mehrere Überweisungen und Barabhebungen, die er in seiner Funktion als Gerichtskommissär getätigt hatte, Geld für eigene Zwecke verwendet haben.“[6]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Verlassenschaftsverfahren

Quellen:

  1. Michael Kucharski: Austriazismen im Erb- und Familienrecht. Universität Wien, August 2009, Seite 126, abgerufen am 23. März 2016.
  2. help.gv.at: Gerichtskommissär, Stand vom 22. Februar 2016
  3. Österreichisches Gerichtskommissärsgesetz, Fassung vom 23. März 2016, § 1. (3)
  4. Benedikt Kommenda: „Aus reiner Gier“ zugegriffen. In: DiePresse.com. 17. Dezember 2007, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 23. März 2016).
  5. Das Erben wird leichter gemacht. In: Der Standard digital. 20. September 2004 (URL, abgerufen am 23. März 2016).
  6. Notar bekennt sich wegen Veruntreuung schuldig. In: noe. ORF, 26. Mai 2014, abgerufen am 23. März 2016.