Gerichtskommissär
Gerichtskommissär (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, m[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Gerichtskommissär | die Gerichtskommissäre |
Genitiv | des Gerichtskommissärs | der Gerichtskommissäre |
Dativ | dem Gerichtskommissär | den Gerichtskommissären |
Akkusativ | den Gerichtskommissär | die Gerichtskommissäre |
Worttrennung:
- Ge·richts·kom·mis·sär, Plural: Ge·richts·kom·mis·sä·re
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʁɪçt͡skɔmɪˌsɛːɐ̯]
- Hörbeispiele: Gerichtskommissär (Info)
Bedeutungen:
- [1] österreichischer Notar, der im Außerstreitverfahren Amtshandlungen für das Gericht (Bezirksgericht) zu besorgen hat[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Kommissär mit dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Notar
Beispiele:
- [1] „Die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär ist eine/ein vom Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft bestellte Notarin/bestellter Notar.“[2]
- [1] „Bei Besorgung der ihm durch Gesetz oder Auftrag übertragenen Amtshandlungen handelt der Notar als Gerichtskommissär; er ist Beamter im Sinne des Strafgesetzes.“[3]
- [1] „Nach dem Tod eines seiner Schützlinge fungierte Walter G. als Gerichtskommissär in der Verlassenschaft.“[4]
- [1] „Der Notar hat als Gerichtskommissär die Todesfallaufnahme (bisher Todfallsaufnahme genannt) zu errichten, die dem Gericht einen Überblick über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verstorbenen gibt.“[5]
- [1] „Der Hauptangeklagte soll durch mehrere Überweisungen und Barabhebungen, die er in seiner Funktion als Gerichtskommissär getätigt hatte, Geld für eigene Zwecke verwendet haben.“[6]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Verlassenschaftsverfahren“
Quellen:
- ↑ Michael Kucharski: Austriazismen im Erb- und Familienrecht. Universität Wien, August 2009, Seite 126, abgerufen am 23. März 2016.
- ↑ help.gv.at: Gerichtskommissär, Stand vom 22. Februar 2016
- ↑ Österreichisches Gerichtskommissärsgesetz, Fassung vom 23. März 2016, § 1. (3)
- ↑ Benedikt Kommenda: „Aus reiner Gier“ zugegriffen. In: DiePresse.com. 17. Dezember 2007, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 23. März 2016) .
- ↑ Das Erben wird leichter gemacht. In: Der Standard digital. 20. September 2004 (URL, abgerufen am 23. März 2016) .
- ↑ Notar bekennt sich wegen Veruntreuung schuldig. In: noe. ORF, 26. Mai 2014, abgerufen am 23. März 2016.