Geischa

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Geischa (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Geischa die Geischas
Genitiv der Geischa der Geischas
Dativ der Geischa den Geischas
Akkusativ die Geischa die Geischas

Alternative Schreibweisen:

Geisha

Worttrennung:

Gei·scha, Plural: Gei·schas

Aussprache:

IPA: [ˈɡeːʃa], auch: [ˈɡaɪ̯ʃa], [ˈɡɛɪ̯ʃa]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Geischa (Info), Lautsprecherbild Geischa (Info)

Bedeutungen:

[1] japanische Unterhalterin, die in Tanz und Künsten geschult ist

Beispiele:

[1] „Eine solche Unterscheidung in drei Klassen besteht noch unter denjenigen Mädchen, die dem öffentlichen Vergnügen dienen, nämlich die der Schauspielerinnen (Jakuscha), Tänzerinnen (Geischa) und Freudenmädchen (Jôro).“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Geisha.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geisha“ (dort auch „Geischa“ als Alternative Schreibung)

Quellen:

  1. Otto Henne am Rhyn: Die Frau in der Kulturgeschichte. In: Projekt Gutenberg (bei Spiegel Online). 1892, abgerufen am 28. April 2019.