Finanzbehörde
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Finanzbehörde (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Finanzbehörde | die Finanzbehörden |
Genitiv | der Finanzbehörde | der Finanzbehörden |
Dativ | der Finanzbehörde | den Finanzbehörden |
Akkusativ | die Finanzbehörde | die Finanzbehörden |
Worttrennung:
- Fi·nanz·be·hör·de, Plural: Fi·nanz·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [fiˈnant͡sbəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: Finanzbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] staatliche Institution, die für die Planung und den Einsatz der Geldmittel zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Finanz und Behörde
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „Antworten sollte es in der Finanzbehörde am Hamburger Gänsemarkt geben.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Finanzbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Finanzbehörde“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Finanzbehörde“
- [1] Duden online „Finanzbehörde“
Quellen:
- ↑ Kristina Läsker: „Vaterlandslose Gesellen“. In: Stern. Nummer Heft 10, 2017 , Seite 54–59, Zitat Seite 58.