FA
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FA (Deutsch)
[Bearbeiten]Bedeutungen:
- [1] Finanzamt
Beispiele:
- [1] „Das FA – und später das FG – müssen sich mit einem auf Ermessensfehlgebrauch hindeutenden Sachvortrag des Steuerpflichtigen auseinandersetzen.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Finanzamt
- [1] Wikipedia-Artikel „FA“
- [1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8 , Seite 87
Quellen:
- ↑ Keine Angst vor dem Finanzamt. Ein Praxis-Ratgeber. Nicht nur für Unternehmer. Springer-Verlag, 2010, ISBN 978-3834913616, Seite 30 (zitiert nach Google Books) .